Mitgliedschaft

Das Kartellrechtsforum lebt von seinen Mitgliedern, finanziell und vor allem ideell und fachlich.

Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person werden, die sich vertieft mit kartellrechtlichen und/oder wettbewerbsökonomischen Fragestellungen auseinandersetzt und/oder über Berufserfahrung auf diesem Gebiet verfügt. Neben den ordentlichen Mitgliedern nimmt der Verein auch Fördermitglieder auf. Fördermitglieder können natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften sein, die den Verein unterstützen wollen. Die Mitglieder soll die Überzeugung einen, dass der Wettbewerb ein hohes Schutzgut ist. Weitere Details können der Satzung des Vereins entnommen werden.

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Tag des auf die positive Entscheidung des Vorstands über den Aufnahmeantrag folgenden Monats.

Der Mitgliedsbeitrag liegt aktuell bei jährlich € 40.

Der Mitgliedsantrag kann hier geöffnet und ausgefüllt und an den Vorstand des Vereins gesendet werden.

Nicht-Mitglieder können sich für einzelne Veranstaltungen unter Aktuelles anmelden. Sie können sich zudem für Veranstaltungshinweise als Interessent hier registrieren