Aktuelles
Auf dieser Seite informiert der Vorstand des Münchner Kartellrechtsforum e.V. über die nächsten Veranstaltungen. Sobald neue Informationen vorliegen, finden Sie sie hier.
Rückblick: Dr. Thomas Wessely (Freshfields Bruckhaus Deringer), Die EU-Fusionskontrolle nach dem EuGH-Urteil CK Telecoms, und Dr. Christoph Wünschmann (Hogan Lovells), F&E und Standardisierung, 12. Oktober 2023
Bei einer sehr gut besuchten Präsenzveranstaltung am 12. Oktober 2023 im Münchner Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer berichtete zunächst unser Mitglied Dr. Christoph Wünschmann in einer aktuellen Viertelstunde über eine Kooperation der Automobilindustrie mit Blick auf Kabelbäume, die kürzlich vom Bundeskartellamt gebilligt wurde. Plastisch stellte Herr Wünschmann, der in diesem Fall beratend tätig war, die Schwierigkeit dar, effizienzfördernde Aspekte der Standardisierung zur Geltung zu bringen, ohne sich dem Verdacht einer Behinderung des Innovationswettbewerbs auszusetzen.
Ebenfalls aus erster Hand berichtete Dr. Thomas Wessely über die EuGH-Entscheidung CK Telecoms zum fusionskontrollrechtlichen SIEC-Test. Mit großer Klarheit und Detailschärfe führte er seine Zuhörerinnen und Zuhörer souverän durch den Gang des (zum Zeitpunkt des Vortrags noch vor dem EuG anhängigen) Verfahrens. Eindringlich stellte er die vom EuGH nicht voll rezipierten Argumente für eine Zulässigkeit des dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Zusammenschlussvorhabens dar. Dem Publikum gab er damit vertiefte Einblicke in die Hintergründe eines wegweisenden Urteils und Stoff zu weiterführenden Gesprächen, für die der anschließende Empfang einen überaus angenehmen Rahmen bot.
Am 15. Juni 2023 stand das Thema Kartellrecht in Schiedsverfahren beim Münchener Kartellrechtsforum im Vordergrund. Anlass war der Beschluss des BGH in Sachen Basaltsteinbruch (KZB 75/21).
Prof. Dr. Wolfgang Wurmnest (Universität Hamburg), Wissenschaftler mit herausragender Expertise sowohl im Kartellrecht als auch im Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht, stellte diesen Beschluss in seinen Einzelheiten vor, auch die Besonderheiten des Sachverhalts, so etwa dass das Bundeskartellamt den Fall schon aufgegriffen hatte, bevor das Schiedsgericht darüber zu entscheiden hatte. Prof. Wurmnest erläuterte außerdem den Maßstab, den der BGH für die Nachprüfung von Schiedssprüchen mit kartellrechtlichen Streitgegenständen anhand des Ordre public verwendet.
Rechtsanwalt Gustav Flecke-Giammarco, ein Schiedsrechtsexperte von Seven Summits Arbitration mit umfangreicher Erfahrung als Schiedsrichter und Parteivertreter, kommentierte diese Entscheidung aus dem schiedsrechtlichen Blickwinkel. Er gab zudem spannende Einblicke in den Ablauf von Schiedsverfahren, die Auswahl von Schiedsrichtern und die Arbeitsweise von Schiedsgerichten nach den verschiedenen Schiedsordnungen.
Die Diskussion im Anschluss konzentrierte sich auf die Frage, wie diese Entscheidung aus kartell- und aus schiedsverfahrensrechtlicher Sicht zu beurteilen ist. Auch mögliche Folgen für den Schiedsstandort Deutschland wurden besprochen.
Es war ein gelungenes Zusammenspiel von Kartell- und Schiedsrechtlern. Der Abend klang bei einem Umtrunk auf der Dachterrasse aus.
Thomas Ackermann | Petra Linsmeier | Johannes Dittrich |
Eine Übersicht über alle Veranstaltungen des Münchner Kartellrechtsforum e.V. seit seiner Gründung befindet sich im Archiv.