29.04.2026 19:00 Uhr - Verleihung des MKRF-Promotionspreises und Paneldiskussion: Kartellschadensersatz und das Lkw-Kartell – Lehren aus der Rechtsprechung des OLG Stuttgart und des LG München I

29.04.2026 | 19:00 Uhr - 22:45 Uhr Linklaters LLP, Prinzregentenplatz 10, 81675 München

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Das MKRF hatte bekanntlich erstmals den alle zwei Jahre zu vergebenden MKRF-Promotionspreis in Höhe von 4.000 Euro ausgeschrieben, mit dem die beste kartellrechtliche Dissertation der letzten zwei Jahre an Hochschulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz prämiert werden soll. Die vom Vorstand des MKRF einberufene Jury, bestehend aus Dr. Tatjana Mühlbach, Dr. Boris Kasten und Prof. Dr. Thomas Ackermann, hat nach eingehender Prüfung der insgesamt 18 eingegangenen Bewerbungen ihre Entscheidung getroffen. Die Preisträgerin bzw. der Preisträger wird im Rahmen dieser Veranstaltung bekannt gegeben und mit dem MKRF-Promotionspreis ausgezeichnet.

Im Anschluss daran findet eine Paneldiskussion zum Thema Kartellschadensersatz statt. Wie bekannt, hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. November 2025 (2 U 263/21) einen neuen mehrstufigen Ansatz entwickelt, der sich deutlich von der bisherigen Herangehensweise unterscheidet und bei dem ökonomische Sachverständigengutachten weitgehend verzichtbar erscheinen. Im Gegensatz dazu hat sich das LG München I in seiner einwöchigen Verhandlung im November 2025 intensiv mit den ökonomischen Analysen für die Schadensberechnung auseinandergesetzt. Wir freuen uns, dass wir zu diesem Thema folgendes Panel – unter großer Beteiligung unserer Mitglieder – gewinnen konnten:

• Dr. Martin Buntscheck, Partner, Buntscheck Rechtsanwälte
• Dr. Linda Gratz, Vice President, Compass Lexecon
• Dr. Anja Palatzke, Head Competition Law • Corporate Legal, Sika Deutschland CH AG & Co KG
• Dr. Daniel Petzold, Partner, Leiter der Praxisgruppe Kartellrecht, Lutz Abel

Rückblick | Aktuelle Entwicklungen im EU-Kartellrecht: Jüngste Praxis zu Nachprüfungen und Ex-officio-Ermittlungen – Vortrag von Dr. Tobias Maass, Europäische Kommission | 15. Januar 2026

Traditionell zum Neujahrsempfang hatte das MKRF einen Behördenvertreter zu Gast: Dr. Tobias Maass von der Europäischen Kommission berichtete über die jüngsten Kartellfälle der Behörde und ging insbesondere auf die aktuelle Praxis bei Nachprüfungen ein.

Die jüngsten Bußgelder spiegeln nach Ansicht von Dr. Maass den Ansatz der Europäischen Kommission wider, in ihrer Kartellverfolgung verstärkt auf neuartige Schadenstheorien zu setzen. Dies zeigten u.a. Fälle wie Food Delivery (No-Poach-Vereinbarungen und Informationsaustausch über Minderheitsbeteiligungen), Automotive Starter Batteries (Verband als Kartellmittler und Absprachen über Preisbildungsmechanismen) sowie End of Life Vehicles (Absprachen über Nullpreise und Marketingaussagen). Ferner sei zu beobachten, dass es in jüngerer Zeit wieder vermehrt Kronzeugenanträge aus Asien gebe. Gleichwohl werde die Europäische Kommission weiterhin eigene Schwerpunkte setzen und Ex-officio-Fälle aufgreifen. Ein solches Verfahren sei auch das gegen die Reifenhersteller, bei dem verbotenes Signaling vermutet werde.

Bei den Nachprüfungen sei festzustellen, dass diese vermehrt gerichtlich angefochten würden. Mitunter erwecke dies den Eindruck, dass damit eine vorgezogene Akteneinsicht erreicht werden solle. Die Europäische Kommission achte jedoch in den Gerichtsverfahren genau darauf, Kläger nicht durch die Vorlage zu umfangreicher Informationen dazu zu ermutigen, standardmäßig gegen Nachprüfungen vorzugehen. Die Statistik zeige zudem, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Klagen gegen Nachprüfungen erfolglos bleibe.

Dr. Petra Linsmeier moderierte die anschließende Fragerunde, bei der sich die rund 60 Kartellrechtler aktiv beteiligten. Der Abend fand seinen gelungenen Abschluss bei einem geselligen Umtrunk.

Thomas Ackermann Petra Linsmeier Johannes Dittrich

Eine Übersicht über alle Veranstaltungen des Münchner Kartellrechts­forum e.V. seit seiner Gründung befindet sich im  Archiv .